
Was ist ein EUR 1-Dokument?
Die ganze Welt ist ein großer Markt, der durch internationale und Freihandelsabkommen verbunden ist. Der freie Handel wird durch internationale Übereinkünfte und Vorschriften, zu denen auch der Ursprungsnachweis (besser bekannt als EUR 1-Dokument) gehört, erheblich erleichtert.
Die kontrollierte Herkunft der eingeführten Waren bringt den Importeuren aufgrund von Zollbefreiungen gewisse Vorteile. Länder, die dieses Dokument für den Warenaustausch mit der EU angenommen haben, sind Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Kolumbien, Ägypten, Färöer, Honduras, Island, Israel, Jordanien, Libanon, Liechtenstein, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Marokko,
Nicaragua, Norway, Panama, Peru, Serbia, South Africa, Switzerland, Syria, Tunisia, Turkey, Ukraine and the Gaza Strip.
Herkunftsnachweis – was müssen Sie wissen?
Der Ursprungsnachweis muss dem Einfuhrland von den Ausfuhrländern innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorgelegt werden und darf nicht älter als 4 Monate sein.
Unser Land ist Unterzeichner dieses internationalen Abkommens – dieses Abkommen ermöglicht einen freien Warenfluss ohne Verzollung und Zahlung. Außerdem werden die Zollsätze bei Hinzufügung eines Ursprungsnachweises erheblich gesenkt.
Dieses Dokument wird hauptsächlich der Zollverwaltung vorgelegt, und das Einfuhrland muss es dem Ausfuhrland rechtzeitig vorlegen, um Zollpräferenzen zu erhalten. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, ist der Ursprungsnachweis der Ware auf der Rechnung ersichtlich, wenn der Warenwert 6000 Euro übersteigt. Ein EUR 1-Formular kann auch auf der Grundlage einer Ursprungserklärung erstellt werden, die mit allen Belegen eingereicht wird.
Was ist, wenn kein Herkunftsnachweis vorliegt? Die Waren werden dann zum normalen Zolltarif abgerechnet. Es wird empfohlen, das EUR 1-Dokument ab dem Ausstellungsdatum bis zu drei Jahre aufzubewahren.
Arten des Warenursprungs
Der Warenursprung und die Ursprungsregeln variieren. Es gibt zwei Arten von Warenursprung: präferenzielle und nicht präferenzielle. Die beiden Typen unterscheiden sich erheblich. Bei der nichtpräferenziellen Herkunft ist eine klare Unterscheidung zwischen den beiden Hauptproduktgruppen wichtig.
Es gibt Produkte, die insgesamt in einem Land hergestellt werden, und Produkte, die in einem Land in ausreichendem Maße verarbeitet werden. Bei Produkten, die vollständig in einem Land (oder einer Staatengemeinschaft) hergestellt werden, handelt es sich hauptsächlich um Primärprodukte wie Mineralprodukte, pflanzliche Materialien und Rohstoffe tierischen Ursprungs, die in Endprodukte umgewandelt wurden.
Bei Produkten, die an mehreren geografischen Standorten und in mehreren Ländern verarbeitet wurden, ist die Situation jedoch anders. Dann ist der Ursprung der Ware an das Land gebunden, in dem die Ware ihre endgültige und wichtigste, wirtschaftlich gerechtfertigte Verarbeitung hatte. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den nichtpräferenziellen Warenursprung zu bestimmen: das Kriterium für die Verarbeitung, den Wert und die Änderung des Zollsiegels aus dem Zollsatz. Wenn dies vom Zoll vorgeschrieben ist, muss manchmal ein zusätzliches Dokument über den Ursprung der Waren vorgelegt werden.
EUR 1 Dokument oder Erklärung auf der Rechnung?
EUR 1 ist ein Dokument, das den bevorzugten Ursprung der Waren angibt und nachweist. Diese Waren werden im Zollverfahren günstiger behandelt. Das EUR 1-Dokument wird in einer der Sprachen ausgefüllt, in denen der Vertrag unterzeichnet ist, und muss allen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Der Antragsteller muss jederzeit bereit sein, den Zollbehörden alle Unterlagen über den Ursprung der Waren vorzulegen. Die Zollbehörden können auch die Erklärung des Einführers verlangen, dass die Erzeugnisse alle Anforderungen erfüllen, und erforderlichenfalls sogar die Übersetzung der Dokumente.
Dem EUR 1-Formular sind auch bestimmte Unterlagen beizufügen, z. B. der Nachweis der vom Ausführer getroffenen Maßnahmen zur Beschaffung der Waren, zum Kauf der Materialien und zur Verarbeitung der Materialien. In diesem Fall können Rechnungen zur Verfügung gestellt werden, um alles transparent zu halten.
In einigen Fällen kann anstelle des Dokuments EUR 1 eine Erklärung auf der Rechnung verwendet werden. Wir haben bereits den Betrag von 6000 Euro erwähnt – Erklärung auf der Rechnung kann nur verwendet werden, wenn der Wert der Ware diesen Wert nicht überschreitet. Es wird empfohlen, die Rechnung (oder ihre Kopie) ab dem Ausstellungsdatum bis zu drei Jahre lang aufzubewahren.
Wenn Sie immer noch verwirrt sind und nicht wissen, wie Sie die Herkunft der Waren bestimmen sollen, wählen Sie die beste Option für sich – überlassen Sie sie den Fachleuten. Wir werden die beste Lösung finden, weil wir schon lange in diesem Geschäft und in dieser Branche tätig sind und Ihnen die beste Schätzung geben können. Kontaktieren Sie uns und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Tags: #Eur 1 document